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   BPatG, 22.09.2015 - 9 W (pat) 346/05   

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https://dejure.org/2015,27459
BPatG, 22.09.2015 - 9 W (pat) 346/05 (https://dejure.org/2015,27459)
BPatG, Entscheidung vom 22.09.2015 - 9 W (pat) 346/05 (https://dejure.org/2015,27459)
BPatG, Entscheidung vom 22. September 2015 - 9 W (pat) 346/05 (https://dejure.org/2015,27459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Erledigung des Einspruchsverfahrens bei Erklärung des mangelnden Interesses an der Aufrechterhaltung des Einspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11

    Sondensystem

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 9 W (pat) 346/05
    Allerdings ist ein gegen ein Patent erhobener Einspruch weiterzuverfolgen, wenn der Einsprechende ein Rechtsschutzinteresse daran hat (vgl. BGH GRUR 2008, 279 Rn. 13 - Kornfeinung; GRUR 2012, 1071 Rn. 8 - Sondensystem).

    In einer solchen Situation ist Grundlage für die Weiterverfolgung des Einspruchs entfallen und das Einspruchsverfahren als erledigt zu erklären (BGH GRUR 2012, 1071- Sondensystem).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 9 W (pat) 346/05
    Zwar ist eine solche Änderung ohne Zustimmung der jeweiligen Gegenseite nur unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. BGH BlPMZ 2007, 459; Schulte/Moufang PatG, 9. Aufl. 2014, § 59 Rn. 136 m. w. N.), die hier aber erfüllt sind:.
  • BGH, 30.10.2007 - X ZB 18/06

    Kornfeinung

    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 9 W (pat) 346/05
    Allerdings ist ein gegen ein Patent erhobener Einspruch weiterzuverfolgen, wenn der Einsprechende ein Rechtsschutzinteresse daran hat (vgl. BGH GRUR 2008, 279 Rn. 13 - Kornfeinung; GRUR 2012, 1071 Rn. 8 - Sondensystem).
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Auszug aus BPatG, 22.09.2015 - 9 W (pat) 346/05
    Denn das öffentliche Interesse ist lediglich darauf gerichtet, das Patentregister von zu Unrecht erteilten Patenten freizuhalten und damit die Öffentlichkeit zu schützen (vgl. BPatG GRUR 2010, 363 f. - Radauswuchtmaschine).
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